Feuerlöscher, deren Bereithaltung durch Gesetze oder aufgrund von anderen Vorschriften oder Auflagen zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.
Als Anhaltspunkt über Prüffristen dient die entsprechende Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle 2 Jahre eine Überprüfung durch Sachkundige vorsieht. Hieraus kann der Schluß gezogen werden, dass nach Ablauf von 2 Jahren keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher besteht. Es können jedoch bei besonderen Umgebungsbedingungen der Löscher auch kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein.
Nächste Prüfung:
Samstag, 14.04.2012
09.00-12.00 Uhr
Rüsthaus/Dorfhaus Schützing